Wichtige Info zur neuen Corona Schutzverordnung!

Liebe Schülerinnen und Schüler!
Seit dem 11.01.2021 ist wieder mal eine neue CoronaSchVO in Kraft getreten! Diese besagt im Grundsatz, dass Fahrschulen weiterhin geschlossen bleiben.

Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen wir aber wieder praktischen Unterricht erteilen!

Diese wären wie folgt:
• Fahrschüler/innen, die derzeit bereits mehr als die Hälfte der erforderlichen Sonderfahrten absolviert haben (mindestens 7x 45 Minuten)
• Die theoretische Ausbildung muss abgeschlossen sein
• Alle müssen eine FFP-2 Maske tragen

Diese Ausnahmeregelung bezieht sich also tatsächlich nur auf die Schüler/innen, die bereits am Ende ihrer Ausbildung und kurz vor der praktischen Prüfung stehen!

Wir werden uns in Kürze bei allen Schülerinnen und Schülern, die von der Ausnahme betroffen sind melden!

Für weitere Fragen stehen wir euch natürlich jederzeit zur Verfügung.

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