Fahrzeugklassen

Jede Klasse ist eine Klasse für sich

Egal, welche Führerscheinklasse du gerne machen möchtest, jede Klasse ist eine Klasse für sich. Wir bieten die gängigen Führerscheinklassen an.
Auch der Führerschein ab 17 Jahre ist bei uns möglich.

Folgende Führerscheinklassen bieten wir bei uns an:

MOFA

Zum Führen eines Mofas ist kein Führerschein erforderlich, sondern nur eine Prüfbescheinigung. Mit der Prüfbescheinigung, die auch Mofa-Führerschein genannt wird, ist es erlaubt, einsitzige Krafträder mit höchstens 50 ccm Hubraum und max. 25 km/h zu fahren.

Mindestalter: 15 Jahre

AM

Zweirädrige Kleinkrafträder

  • bbH max. 45 km/h
  • Hubraum max. 50 cm3 bei Verbrennungsmotor
  • Leistung max. 4 kW bei Elektromotor

Dreirädrige Kleinkrafträder

  • bbH max. 45 km/h
  • Hubraum max. 50 cm3 bei Fremdzündungsmotoren
  • Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor

Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge

  • bbH max. 45 km/h
  • Hubraum max. 50 cm3 bei Fremdzündungsmotoren
  • Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor
  • Leermasse max. 350 kg

Mindestalter: 15 Jahre

A1 | A2 | A

A1

Krafträder

  • Hubraum max.125 cm3
  • Leistung max. 11 kW
  • Verhältnis Leistung / Gewicht max. 0,1 kW/kg

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern

  • Hubraum über 50 cm3 (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/h
  • Leistung max. 15 kW

Mindestalter: 16 Jahre
Beinhaltet Klasse: AM

A2 oder A2-Stufe

Krafträder

  • Leistung max. 35 kW
  • Verhältnis Leistung / Gewicht max. 0,2 kW/kg

Mindestalter: 18 Jahre
Beinhaltet Klasse: AM, A1

Bemerkungen:
Keine Theorieprüfung beim Aufstieg von „A1“ auf „A2“ (mind. zweijähriger Vorbesitz „A1“) erforderlich - praktische Prüfung muss sein!

A

Krafträder

  • Hubraum über 50 cm3 oder mbh über 45 km/h

Dreirädrige Kraftfahrzeuge

  • Leistung über 35 kW

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern

  • Hubraum über 50 cm3 (bei Verbrennungsmotoren) oder
  • bbH über 45 km/h
  • Leistung über 15 kW

Mindestalter: 24 Jahre beim Direkterwerb;
20 Jahre nach mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2;
21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A

Beinhaltet Klasse: AM, A1, A2

Bemerkungen:
Keine Theorieprüfung beim Aufstieg von „A2“ auf „A“ (mind. zweijähriger Vorbesitz „A2“) erforderlich - praktische Prüfung muss sein!

B196

Krafträder

  • Hubraum max.125 cm3
  • Leistung max. 11 kW
  • Verhältnis Leistung / Gewicht max. 0,1 kW/kg

Mindestalter: 25 Jahre
Besitz der Klasse B: min. 5 Jahre;

Bemerkung: Ohne Ablegen einer Prüfung

B

Kraftfahrzeuge

  • zG max. 3.500 kg
  • für max. 8 Personen außer dem Fahrer

Anhängerregelung

  • Anhänger mit zG max. 750 kg immer erlaubt
  • Anhänger mit zG über 750 kg erlaubt, wenn zG der Fahrzeugkombination max. 3.500 kg

Mindestalter: 18 Jahre
Beim Begleiteten Fahren: 17 Jahre;
Beinhaltet Klasse: AM, L

Erweiterung der Fahrerlaubnisklasse B (B 96)

  • zG Anhänger über 750 kg
  • zG Fahrzeugkombination über 3.500 kg, aber max. 4.250 kg

Keine Prüfung, nur Schulung erforderlich

B197

Seit dem 01.04.2021 ist es möglich, die Prüfung für die Fahrerlaubnisklasse B auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe zu absolvieren und trotzdem die Berechtigung zu erwerben, Fahrzeuge mit Schaltgetriebe zu führen.

  • mindestens 10 Fahrstunden (á 45 Minuten) mit Fahrzeug mit Schaltgetriebe
  • mindestens 15 Minuten Fahrt innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften mit Schaltgetriebe fahren
    (Bescheinigung zum sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Führen von Kraftfahrzeugen mit Schaltgetriebe)

Kraftfahrzeuge

  • zG max. 3.500 kg
  • für max. 8 Personen außer dem Fahrer

Anhängerregelung

  • Anhänger mit zG max. 750 kg immer erlaubt
  • Anhänger mit zG über 750 kg erlaubt, wenn zG der Fahrzeugkombination max. 3.500 kg

Mindestalter: 18 Jahre
Beim Begleiteten Fahren: 17 Jahre;
Beinhaltet Klasse: AM, L

Wichtiger Hinweis:
Um eine unbeschränkte Aufbauklasse (z.B. BE) zu erwerben, muss die Erweiterungsprüfung auf einem Kraftfahrzeug mit einem Schaltgetriebe stattfinden.

BE (gr. Anhänger)

Kraftfahrzeugen der Klasse B mit Anhänger
zG Anhänger über 750 kg, aber max. 3.500 kg

Mindestalter: 18 Jahre
Beim Begleiteten Fahren: 17 Jahre
Vorbesitz: B
Bemerkung: Keine Theorieprüfung erforderlich - praktische Prüfung muss sein!
Beinhaltet Klasse: AM, L

B96 (kl. Anhänger)

Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger
Anhänger über 750 kg
Gesamtmasse Fahrzeug/Anhänger: max. 4.250 kg

Der B96-Führerschein ist eine Erweiterung der Fahrerlaubnis der Klasse B, die es ermöglicht, Fahrzeuge mit einer Kombination aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger über 750 kg Gesamtmasse zu fahren. Die Gesamtmasse der Kombination darf jedoch 4250 kg nicht überschreiten. Dieser Führerschein ist besonders nützlich für Fahrten mit Wohnwagen oder größeren Anhängern. Die Ausbildung wird durch einen eintägigen Kurs absolviert. Eine Prüfung ist, genauso wie bei B196, nicht nötig.

L

Zugmaschinen

  • für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
  • bbH max. 40 km/h
  • mit Anhänger darf max. 25 km/h gefahren werden

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen,
Stapler und andere Flurförderzeuge

  • bbH max. 25 km/h
  • auch mit Anhänger

Mindestalter: 16 Jahre
Beinhaltet Klasse: keine