Fahrzeugklassen
Jede Klasse ist eine Klasse für sich
Egal, welche Führerscheinklasse du gerne machen möchtest, jede Klasse ist eine Klasse für sich. Wir bieten die gängigen Führerscheinklassen an.
Auch der Führerschein ab 17 Jahre ist bei uns möglich.
Folgende Führerscheinklassen bieten wir bei uns an:
Zum Führen eines Mofas ist kein Führerschein erforderlich, sondern nur eine Prüfbescheinigung. Mit der Prüfbescheinigung, die auch Mofa-Führerschein genannt wird, ist es erlaubt, einsitzige Krafträder mit höchstens 50 ccm Hubraum und max. 25 km/h zu fahren.
Mindestalter: 15 Jahre
Zweirädrige Kleinkrafträder
- bbH max. 45 km/h
- Hubraum max. 50 cm3 bei Verbrennungsmotor
- Leistung max. 4 kW bei Elektromotor
Dreirädrige Kleinkrafträder
- bbH max. 45 km/h
- Hubraum max. 50 cm3 bei Fremdzündungsmotoren
- Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor
Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
- bbH max. 45 km/h
- Hubraum max. 50 cm3 bei Fremdzündungsmotoren
- Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor
- Leermasse max. 350 kg
Mindestalter: 15 Jahre
A1
Krafträder
- Hubraum max.125 cm3
- Leistung max. 11 kW
- Verhältnis Leistung / Gewicht max. 0,1 kW/kg
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern
- Hubraum über 50 cm3 (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/h
- Leistung max. 15 kW
Mindestalter: 16 Jahre
Beinhaltet Klasse: AM
A2 oder A2-Stufe
Krafträder
- Leistung max. 35 kW
- Verhältnis Leistung / Gewicht max. 0,2 kW/kg
Mindestalter: 18 Jahre
Beinhaltet Klasse: AM, A1
Bemerkungen:
Keine Theorieprüfung beim Aufstieg von „A1“ auf „A2“ (mind. zweijähriger Vorbesitz „A1“) erforderlich - praktische Prüfung muss sein!
A
Krafträder
- Hubraum über 50 cm3 oder mbh über 45 km/h
Dreirädrige Kraftfahrzeuge
- Leistung über 35 kW
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern
- Hubraum über 50 cm3 (bei Verbrennungsmotoren) oder
- bbH über 45 km/h
- Leistung über 15 kW
Mindestalter: 24 Jahre beim Direkterwerb;
20 Jahre nach mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2;
21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A
Beinhaltet Klasse: AM, A1, A2
Bemerkungen:
Keine Theorieprüfung beim Aufstieg von „A2“ auf „A“ (mind. zweijähriger Vorbesitz „A2“) erforderlich - praktische Prüfung muss sein!
Krafträder
- Hubraum max.125 cm3
- Leistung max. 11 kW
- Verhältnis Leistung / Gewicht max. 0,1 kW/kg
Mindestalter: 25 Jahre
Besitz der Klasse B: min. 5 Jahre;
Bemerkung: Ohne Ablegen einer Prüfung
Kraftfahrzeuge
- zG max. 3.500 kg
- für max. 8 Personen außer dem Fahrer
Anhängerregelung
- Anhänger mit zG max. 750 kg immer erlaubt
- Anhänger mit zG über 750 kg erlaubt, wenn zG der Fahrzeugkombination max. 3.500 kg
Mindestalter: 18 Jahre
Beim Begleiteten Fahren: 17 Jahre;
Beinhaltet Klasse: AM, L
Erweiterung der Fahrerlaubnisklasse B (B 96)
- zG Anhänger über 750 kg
- zG Fahrzeugkombination über 3.500 kg, aber max. 4.250 kg
Keine Prüfung, nur Schulung erforderlich
Seit dem 01.04.2021 ist es möglich, die Prüfung für die Fahrerlaubnisklasse B auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe zu absolvieren und trotzdem die Berechtigung zu erwerben, Fahrzeuge mit Schaltgetriebe zu führen.
- mindestens 10 Fahrstunden (á 45 Minuten) mit Fahrzeug mit Schaltgetriebe
- mindestens 15 Minuten Fahrt innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften mit Schaltgetriebe fahren
(Bescheinigung zum sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Führen von Kraftfahrzeugen mit Schaltgetriebe)
Kraftfahrzeuge
- zG max. 3.500 kg
- für max. 8 Personen außer dem Fahrer
Anhängerregelung
- Anhänger mit zG max. 750 kg immer erlaubt
- Anhänger mit zG über 750 kg erlaubt, wenn zG der Fahrzeugkombination max. 3.500 kg
Mindestalter: 18 Jahre
Beim Begleiteten Fahren: 17 Jahre;
Beinhaltet Klasse: AM, L
Wichtiger Hinweis:
Um eine unbeschränkte Aufbauklasse (z.B. BE) zu erwerben, muss die Erweiterungsprüfung auf einem Kraftfahrzeug mit einem Schaltgetriebe stattfinden.
Kraftfahrzeugen der Klasse B mit Anhänger
zG Anhänger über 750 kg, aber max. 3.500 kg
Mindestalter: 18 Jahre
Beim Begleiteten Fahren: 17 Jahre
Vorbesitz: B
Bemerkung: Keine Theorieprüfung erforderlich - praktische Prüfung muss sein!
Beinhaltet Klasse: AM, L
Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger
Anhänger über 750 kg
Gesamtmasse Fahrzeug/Anhänger: max. 4.250 kg
Der B96-Führerschein ist eine Erweiterung der Fahrerlaubnis der Klasse B, die es ermöglicht, Fahrzeuge mit einer Kombination aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger über 750 kg Gesamtmasse zu fahren. Die Gesamtmasse der Kombination darf jedoch 4250 kg nicht überschreiten. Dieser Führerschein ist besonders nützlich für Fahrten mit Wohnwagen oder größeren Anhängern. Die Ausbildung wird durch einen eintägigen Kurs absolviert. Eine Prüfung ist, genauso wie bei B196, nicht nötig.
Für leichtere Lkw bis 7,5 Tonnen
Du darfst Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3.500 kg bis maximal 7.500 kg fahren.
Ein Anhänger bis 750 kg ist erlaubt.
Mindestalter:
18 Jahre
Voraussetzung: Führerschein Klasse B
Gültigkeit: 5 Jahre
danach kann die Fahrerlaubnis durch eine ärztliche Untersuchung und einen Sehtest verlängert werden.
Diese Klasse gilt nicht für Busse oder Fahrzeuge zur Personenbeförderung.
Für Lkw bis 7,5 t mit Anhänger
Du darfst eine Kombination aus einem Fahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger über 750 kg fahren. Das Gesamtgewicht der Kombination darf maximal 12.000 kg betragen.
Mindestalter:
18 Jahre
Voraussetzung: Führerschein Klasse C1
Gültigkeit: 5 Jahre
Verlängerung nach Gesundheits- und Sehtest
Ideal für Fahrer, die regelmäßig mit Anhänger unterwegs sind.
Für große Lkw über 3,5 t
Du darfst Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3.500 kg fahren. Anhänger bis 750 kg sind erlaubt.
Mindestalter:
21 Jahre
ab 18 Jahren, wenn eine Berufskraftfahrer-Grundqualifikation (z. B. BKF-Ausbildung) vorliegt.
Voraussetzung: Führerschein Klasse B
Gültigkeit: 5 Jahre
danach Verlängerung mit Gesundheits- und Sehtest
Diese Klasse ist notwendig, wenn du gewerblich große Lkw fahren möchtest.
Für schwere Lkw mit Anhänger (die „Königsklasse“)
Du darfst Lkw der Klasse C mit einem Anhänger oder Sattelanhänger über 750 kg fahren.
Mit dieser Klasse sind automatisch auch C1E, BE und T eingeschlossen.
Mindestalter:
21 Jahre
ab 18 Jahren mit Berufskraftfahrer-Grundqualifikation
Voraussetzung: Führerschein Klasse C
Gültigkeit:
5 Jahre, Verlängerung nach ärztlicher Untersuchung und Sehtest
Diese Klasse ist ideal für Berufskraftfahrer im Güterverkehr oder in Speditionen.
Für land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen (Traktorführerschein)
Du darfst land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit bis 60 km/h fahren. Außerdem dürfen Anhänger mitgeführt werden. Gilt auch für selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder Fahrzeuge mit speziellen Aufbauten (z. B. Mähdrescher, Erntemaschinen) bis 40 km/h.
Mindestalter:
16 Jahre für Fahrzeuge bis 40 km/h
18 Jahre für Fahrzeuge bis 60 km/h
Voraussetzung: Keine andere Führerscheinklasse nötig
Gültigkeit:
Unbegrenzt (kein Ablauf wie bei den Lkw-Klassen)
Klasse T schließt automatisch die Klasse L mit ein.
Zugmaschinen
- für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
- bbH max. 40 km/h
- mit Anhänger darf max. 25 km/h gefahren werden
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen,
Stapler und andere Flurförderzeuge
- bbH max. 25 km/h
- auch mit Anhänger
Mindestalter: 16 Jahre
Beinhaltet Klasse: keine