Führerschein mit 17

Beim BF17 kannst du gemeinsam mit einer Begleitperson Praxiserfahrung sammeln und bist somit später sicherer allein unterwegs. Du kannst als 17-Jährige/r bis zum 18. Geburtstag so oft du willst am Steuer sitzen, wenn du eine Begleitperson im Auto hast. Den Führerschein erhältst du pünktlich zum 18. Geburtstag.

Die Vorteile liegen auf der Hand
Zu Beginn des Fahrens ohne Begleitperson fühlen sich junge Menschen im Auto deutlich sicherer und routinierter.

Wie funktioniert das „Begleitete Fahren mit 17“?

  • Fahrschüler durchlaufen die komplette Ausbildung in Theorie und Praxis.
    (Beginn frühestens ab 16 ½ Jahren,  Theorieprüfung frühestens 3 Monate und Praxisprüfung frühestens 1 Monat vor Vollendung des 17. Lebensjahres möglich.)
  • Nach bestandener Fahrerlaubnisprüfung wird die Prüfbescheinigung (ohne Passbild) mit der Vollendung des 17. Lebensjahres ausgehändigt. Nun beginnt die Probezeit (2 Jahre).
    Der Personalausweis/Reisepass muss stets mitgeführt werden.

Begleitperson beim Begleiten Fahren ab 17 kann werden, wer

  • 30 Jahre oder älter ist
  • Seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt
  • Nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg hat

Der erste Schritt zum Begleiteten Fahren

  • Anmeldung in einer Fahrschule
  • Antrag zur Teilnahme am BF17 ausfüllen (Unterlagen erhältst du bei uns in der Fahrschule)
  • Unterlagen die du mitbringen musst:
    - Personalausweis oder Reisepass
    - Ein biometrisches Passbild
    - Ein Sehtest, nicht älter als zwei Jahre
    - Einen Nachweis über die Teilnahme an einem Erste Hilfe Kurs
    (auch über die Fahrschule möglich)

Von der Begleitperson benötigen wir

  • Führerscheinkopie (beidseitig)
  • Ausweiskopie (beidseitig)